Durch u.a. Vandalismus-Schäden entstehen uns immer wieder Renovierungs- und Erhaltungs-kosten die durch die Vereinsmitglieder aufgebracht werden müssen. Um dies zu verhindern sollen auf der Anlage Überwachungskameras installiert werden und diese DSGVO konform betrieben werden.
Die Kamera soll präventiv dazu dienen potentielle Täter abzuschrecken und dient daher als:
1. Vandalismus Verhinderung: Die Kameras sollen dazu beitragen, Vandalismus und Zerstörung auf dem Sportgelände zu reduzieren, indem sie potenzielle Täter abschrecken.
2. Diebstahlprävention: Es soll der Diebstahl von persönlichen Gegenständen oder anderen Wertgegenständen verhindert werden, indem potenzielle Diebe abgeschreckt werden.
3. Geländesicherheit: Die Kameras sollen die Sicherheit von Sportlern, Trainern, Besuchern und anderen Personen auf dem Gelände gewährleisten, indem verdächtige Aktivitäten erkannt und darauf reagiert werden kann.
Achtung